Bei der Elektroprüfung werden alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel im Betrieb untersucht. Denn nach § 5 DGUV Vorschrift 3 muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass die Anlagen regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden. Dieser Zustand ist gegeben, wenn die Geräte den geltenden elektrotechnischen Regeln entsprechen.

Welche konkreten Punkte bei der Betriebsmittelprüfung untersucht werden sollen, hängt aber von den jeweiligen elektrotechnischen Regeln ab. Das sind alle allgemein anerkannten Regeln der Elektrotechnik, die in den VDE-Bestimmungen enthalten sind und auf die die Berufsgenossenschaft in ihrem Mitteilungsblatt verweist.